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Totalitäres Zündeln: Regulierung der Meinungsfreiheit

Gesehen bei ScienceFiles

Kommentar CS: Vermutlich hat die CDU kein Interesse mehr an ihren Wählern. So wird sie keine Wahlen gewinnen. Ist auch gut so! Diese Partei brauchen wir nicht mehr. Entsorgt sie auf dem Friedhof der Zeit.

Sinkende Umfragewerte haben nun auch die CDU/CSU Fraktion im Bundestag dazu veranlasst, auf den Hate Speech Zug aufzuspringen. Unter dem Titel: „Demokratie braucht Debatten ohne Hass und Verzerrung – Zur Lage in den sozialen Medien“ veranstaltet die Fraktion derzeit eine groteske Veranstaltung, deren Zweck wohl darin besteht, die Dämonisierung der sozialen Netzwerke, auf die Parteien und Mainstream-Medien so gar keinen Einfluss haben, voranzutreiben.

Mit von der Partei ist Dr. Ralf Schwartmann, der an der Technischen Hochschule in Köln eine Professur für Wirtschaftsrecht und bürgerliches Recht innehat. Schwartmann brilliert mit Aussagen wie der folgenden:

„(1) Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verliert derzeit rasant an Legitimation. In den sozialen Netzwerken ist es zum (2) Vorwand für Ehrverletzung und gezielte Desinformation geworden. Ethische und rechtliche Verantwortung spielen kaum eine Rolle. Wir können das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aber nur erhalten, wenn dessen Grenzen auch in den sozialen Medien gewahrt bleiben.“

Die wenigen Aussagen sind voller Widersprüche und Probleme:

(1) Uns sind keine Studien bekannt, aus denen hervorgehen würde, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken rasant an Legitimation verlieren würde. Da es mit ziemlicher Sicherheit keine Daten gibt, die das zeigen, schon weil es eine Bewertung und keine empirische Aussage darstellt, müssen wir feststellen, dass Schwartmann wohl versucht, als Hassprediger gegen den Hass auf dem Trittbrett des entsprechenden Zuges mitzufahren.

meinungsfreiheit(2) Uns sind auch keine Studien bekannt, aus denen hervorgehen würde, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken rasanter an Legitimation verlieren würde, als es das z.B. in Tageszeitungen oder im Deutschen Bundestag tut. Die Feststellung vom Ende des vorherigen Abschnittes muss daher wiederholt werden: Schwartmann ist wohl als Trittbrettfahrer unterwegs.

(3) Es gibt in Deutschland ein Strafrecht, in dem die Ehrverletzung in bestimmten Grenzen, z.B. im Rahmen einer Beleidigung oder einer Verleumdung unter Strafe gestellt ist. Allein, dass es notwendig gewesen zu sein scheint, Beleidigung und Verleumdung als Straftatbestand zu erfassen und unter Strafe zu stellen, und zwar seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten, spricht dafür, dass Schwartmann Unsinn erzählt, denn Meinungsfreiheit wird offensichtlich schon lange vor der Erfindung des Internets und der sozialen Netzwerke dazu genutzt, um andere zu beleidigen oder zu verleumden. Das ist entsprechend nichts Neues. Neu ist nicht einmal, dass Professoren als Trittbrettfahrer auf ideologischen Zügen politischer Parteien mitfahren.

(4) Dass ethische und rechtliche Verantwortung immer weniger eine Rolle im öffentlichen Diskurs spielen, ist abermals nicht die Schuld der sozialen Netzwerke. Im Dritten Reich gab es einen Stürmer, in der DDR den Klassenfeind und in der BRD gibt es Zeitschriften wie die Rote Fahne, mole oder „Ins Herz der Bestie“. Sie alle zeichnen sich weder durch ethische noch durch rechtliche Verantwortung aus. So wenig wie man bei Politikern, die ihre Bürger als Wutbürger, Problembürger oder Pack beschimpfen, von einer Wahrnehmung ethischer oder rechtlicher Verantwortung sprechen kann (wo Politiker doch Vorbild sein wollen). Wenn also in sozialen Netzwerken ethische und rechtliche Verantwortung kaum eine Rolle spielen, wie Schwartmann mutmaßt, dann sind soziale Netzwerke nicht die Ursache dieses Verfalls, sondern ein Spiegel eines gesamtgesellschaftlichen Verfalls. Ob es allerdings so ist, dass ethische und rechtliche Verantwortung in sozialen Medien, wie Schwartmann behauptet, kaum eine Rolle spielen, ist ungeklärt. Abermals gibt es dazu keine Daten, schon weil es sich wiederum um eine Bewertung von Schwartmann handelt. Er fährt wohl gut, auf seinem Trittbrett.

Das alles ist nur das Schwartmannsche Warmlaufen für den absoluten Tiefschlag, den Schwartmann der Logik zu verpassen gedenkt: „Wir können das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aber nur erhalten, wenn dessen Grenzen auch in den sozialen Medien gewahrt bleiben“.

Das ist nicht nur starker Tobak. Es ist absoluter Unsinn (Es kommt selten vor, dass wir Worte wie „absolut“ benutzen. Hier ist „absolut“ absolut angebracht).

freedomMeinungsfreiheit ist ein Naturrecht von Menschen. Niemand kann Menschen daran hindern, das zu denken, was sie denken, die Meinung zu formen, die sie formen oder die Meinung zum Ausdruck zu bringen, die sie zum Ausdruck bringen. Meinungsfreiheit ist ein unbedingtes Recht. Das gilt selbst für die Meinung von Schwartmann. Im menschlichen Zusammenleben hat sich nun herausgestellt, dass manche Meinungen dem Zusammenleben zuträglicher sind als andere. Entsprechend wurde versucht, die Meinungen, die weniger zuträglich sind, zu sanktionieren. Deshalb gibt es Strafgesetze, die z.B. Beleidigung und Verleumdung unter Strafe stellen. Sie stellen nicht Meinungsfreiheit unter Strafe und sie setzen Meinungsfreiheit auch keine Grenzen.

Da es sich bei Meinungsfreiheit um ein Naturrecht handelt (schon weil niemand als Sklave geboren wird), auf das Staaten nur in der Weise einwirken können, dass sie den Meinungsträger erschießen lassen, um seine Meinung zu unterbinden, kann man Meinungsfreiheit auch keine Grenzen setzen. Was man kann, ist bestimmte Formen von Meinungsfreiheit mit Kosten zu versehen, so dass jeder, der sein Recht auf Meinungsfreiheit nutzt, um einen anderen zu beleidigen oder zu verleumden oder zu denunzieren, wie das heute so modisch geworden ist, weil von Ministerien aus Steuermitteln finanzierte angebliche Stiftungen wie die Amadeu Antonio Stiftung dazu aufrufen, weiß, dass ihm Kosten drohen. Wie hoch die Kosten sind, davon kann er sich jederzeit durch eine Lektüre des Strafrechts informieren.

Wenn Schwartmann also behauptet, dass Meinungsfreiheit Grenzen habe, dann redet er wohl Ideologen nach dem Mund, denn als Wissenschaftler sollte er es besser wissen. Und wenn er es schon als Wissenschaftler nicht besser weiß, dann vielleicht als logisch denkender Mensch, denn, Freiheit ist definiert als die Möglichkeit, seinen eigenen Willen ungehindert umzusetzen. Wenn man – welche Freiheit auch immer – begrenzen will, dann hat man sie damit beseitigt. Aus diesem Grund sind Menschen seit Jahrhunderten den Weg über Strafgesetze gegangen. Nicht die Freiheit zu tun und zu sagen, was man will, wurde mit Grenzen versehen, sondern die Nutzung der Freiheit wurde mit Kosten versehen, was notwendig voraussetzt, dass die Uneinschränkbarkeit, die Unbegrenzbarkeit von Freiheit anerkannt wird.

Da es derzeit Mode geworden ist, logischen Unsinn zu verbreiten, wie den, dass man ein Freiheitsrecht einschränken müsse, um es zu schützen, zeigt sich, dass nicht alle Entwicklung immer zum Besseren voranschreitet. Offensichtlich unterliegt die kognitive Entwicklung bei denjenigen, die sich im öffentlichen Diskurs plustern einem Regress.

Kant praktische Vernunft.jpgMan kann Freiheit gleich welcher Art entweder als Freiheit anerkennen. Dann muss man damit leben, dass sie auch genutzt. Was man nicht kann, ist Grenzen von Freiheit zu behaupten oder zu definieren und so zu tun, als hätte das, was innerhalb dieser Grenzen getan und gedacht werden darf, noch irgendetwas mit Freiheit zu tun. Wer so argumentiert, hat das Problem, erklären zu müssen, wieso er in Gefängnissen Orte der Freiheit sieht. Denn ein Gefängnis ist ein Ort, in dem im Rahmen der gewährten Freiheit jeder tun und lassen kann, was er mag.

Diese Form von Freiheit, von Meinungsfreiheit, schwebt offensichtlich auch Schwartmann vor, der auf einem Trittbrett der neuen Brave New World entgegenfährt, in der Dritte die Grenzen dessen definieren zu können glauben, was von Bürgern gedacht, gesagt und getan werden darf. Derartige Versuche, totalitäre Herrschaft zu etablieren, sind regelmäßig in Katastrophen geendet, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das dieses Mal anders sein wird. Insofern ist Schwartmann wohl nicht nur als ein Trittbrettfahrer auf dem Zug der hysterischen Politiker anzusehen, die die Informations-Deutungshoheit über die deutsche Bevölkerung bereits verloren haben und fürchten, auch noch ihr Mandat, also ihr Pöstchen zu verlieren, er zündelt mit einem Feuer, von dem man auch ohne den Flächenbrand abzuwarten bereits sagen kann, dass es Schwartmann nicht wird löschen können.

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