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Das gemeinsame Neuansiedlungsprogramm der EU

Zuschrift: Auszug aus dem Papier der EU-Kommission zur „EINRICHTUNG EINES GEMEINSAMEN NEUANSIEDLUNGSPROGRAMMS“

Die Kommission hat im Zusammenhang mit dem Aufbau dieses Gemeinsamen Europäischen Asylsystems stets betont, dass die EU sich im Bereich der Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern stärker engagieren und die Neuansiedlung generell zu einem festen Bestandteil der EU-Asylpolitik machen muss. (…)

Mit der Veröffentlichung des Grünbuchs über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem5 im Juni 2007 war eine umfassende Konsultation aller Interessengruppen zur Asylpolitik eingeleitet worden, die eine breite Übereinstimmung darüber zeigte, dass die
Neuansiedlung ein zentrales Element der externen Asylpolitik der EU sein sollte und dass eine engere diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, dem Flüchtlingskommissariat UNHCR und NRO sehr nützlich wäre. In der Mitteilung vom 17. Juni 2008 über die künftige Asylstrategie6 erklärte die Kommission deshalb, dass die Neuansiedlung weiter gefördert und zu einem wirksamen Schutzinstrument ausgebaut werden sollte, das die EU einsetzen kann, um den Flüchtlingsschutz in Drittländern zu gewährleisten…

Anmerkung: Jetzt wissen wir, woher der Wind weht G.Z.

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