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Auf den Punkt gebracht- was ist am Global Compact zu beanstanden.

Hier nun die Kurzfassung der Punkte die zu beanstanden wären, den Global Pact for Migration betreffend.

  1. Die Bezugnahme auf die Menschenrechte  als Basis des Handelns der UNO ist Augenwischerei. Es wird nicht geklärt, auf welche Menschenrechte sich der Menschenrechtsrat der UNO hier  bezieht. Der Westen glaubt an die sog. “allgemeinen”  Menschenrechte von 1948, die als “unteilbar” gelten. Das ist eine Illusion. 1990  hat der Islam die “Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam” beschlossen, die alle bestehenden Menschenrechte “unter den Vorbehalt der Scharia” stellt. Das Recht auf Leben z.B. gibt Allah nur dem Muslimen, keinem Nichtmuslim, also nicht Christen, Jessiden, u.s.w. Unsere Menschenrechte sind also längst vom Islam abgelehnt und “geteilt”!Da die Migranten, die uns die UNO schickt, zu einem übergroßen Teil  muslimischen Glaubens sind, lehnen sie die sog. “allgemeinen”Menschenrechte der UNO ab und verlangen diejenigen der Scharia.

Die Garantie dafür,dass dieser unselige Pakt  “die sichere Lösung für eine  geregelte Migration sei”, ist damit eine Luftnummer, die auf einer Illusion aufbaut und die Zerstörung unserer Welt in sich trägt.

Der Pakt muss erst  Klarheit schaffen, ehe er – wie fast überall  – unpräzise Ansagen mit unlogischen Folgerungen macht.  Er offenbart hier seine eigentliche Absicht: Islamisierung mit Einführung der Scharia!

Er  ist verfassungsfeindlich und im höchsten Grade umstürzlerisch. Die Vereinten Nationen dienen hier einseitigen Interessen! Und damit regieren sie weitgehend unerlaubt in unser Land hinein, in der Annahme, dass es dieses Land bald als solches nicht mehr gibt.

  1. Die anfängliche Behauptung, wir behielten unsere Souveränität, wird im Text häufig widerlegt.Wir müssen der UNO Rechenschaft ablegen über unsere Fortschritte bei der  Umsetzung des Migrationspaktes. Wir müssen dazu unsere Gesetze ändern! Wir brauchen eine Selbstbestimmungs-Initiative, die will, dass die Verfassung dem nicht zwingenden internationalen Recht vorangeht (s. Schweiz).
  2. Meinungsfreiheit. Von kaum einem Redner wurde am 8.11. darauf hingewiesen, dass der Pakt unser Recht  auf freie Meinungsäußerung massiv beschneidet. Hohe Geldstrafen, Inhaftierung und zuletzt Austrocknen(“drying out”) warten auf den Kritiker der UNO-Politik. “Umvolkung” ect. darf nicht mehr erwähnt werden, es ist  “more mind control” angesagt (Punkt 7). DAS ist die Qualität des Paktes, den wir ablehnen müssen. Ende der allgemeinen Menschenrechte!
  3. Oft ist in dem Pakt  die Rede von Diffamierung der Migranten. NIEvon Beleidigung  und Diffamierung  durch Migranten oder Staatsdiener gegen diejenigen, die schon länger hier  waren. Einseitige  Rechtsvergabe an die UNO.
  4. Es wird um  Aufklärung gebeten über die Tatsache, dass die UNO einenzweiten “Global Pakt” in Umlauf gesetzt hat, und zwar mit  Großkonzernen und Teilen der Wirtschaft im In- und Ausland. Es liegen 463 unterschriebene Verträge in Deutschland  vor , 13 000 Verträge weltweit! Damit hintergeht die UNO die Autorität der Mitgliedstaaten. (s. Souveränität!)
  5. De facto wird  unser Recht auf Asyl unterlaufen. Unsere Ablehnung von illegalen oder kriminellen Migranten wird heute schon ausgehebelt (s. 700 IS + Schläfer allein in Deutschland).

Wir sind  stolz auf dieses Gesetz der Hilfe für politisch Verfolgte und wollen es voll umfänglich erhalten. Der Pakt verarmt uns jedoch  so sehr, dass  die Hilfe, die wir als christliche Nächstenliebe sehen, praktisch unmöglich wird.

Hier folgt nun eine Auflistung der 17 Punkte, die Österreich in seiner Votumserklärung ablehnt hat, weil sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen. Quelle https://tichyseinblick.de/daili-es-sentials/oesterreich-sagt-nein-zum un-migrationspact/ In jedem der Punkte mangelt es an Klarstellung.

° Erleichterung des Statuswechsels irregulärer – regulärer Migrant

° Familienzusammenführung soll erleichtert werden

° Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

° Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

° Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

° Zurverfügungstellung von Schulressourcen

° Zugang zu höherer Bildung

° Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

° Erleichterung von Unternehmensgründungen

° Zugang zum Gesundheitssystem

° Ansiedlungsoptionen der Klimaflüchtlinge

° Übernahme von Best-practices in der Integration

° V e r f o l g u n g  v o n  H a s s v e r b r e c h e n

° Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen

(Anzeigen, Schadenersatz

° Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

° Motivierung zur Aufdeckung von Inntoleranz

° V e r h i n d e r u n g  v o n   I n t e r n i e r u n g e n (!) und das Verbot von Sammelabschiebungen.

° Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

° Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechstüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre  in diesem Fall als “persistent objector” anzusehen.

° In Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des Migrationspaktes entstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.

Zu Pfr. Tscharntkes Analyse des Migrationspaktes

Zusammenfassend:

Der Griff nach der Weltherrschaft ist nicht Philanthropie, sondern ein lange vorbereiteter Schachzug der Mächtigsten zur Sicherung von Höchstgewinnen durch Wanderbewegungen der Ärmsten über die ganze Welt.

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