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AfD-Vorstand will Post an Mitglieder unterdrücken

Die Redaktion erhielt folgende Zuschrift (Anm.: Da dank Antifa die Adressen aller AfDler im Internet für jeden zu finden sind, ist eine Zensur ausgeschlossen, denn jetzt kann jeder mit jedem kommunizieren. Einverständnis der Betroffenen vorausgesetzt – eine wunderbare Plattform.). Sollte dieser Bericht zutreffen, könnte auch hier eine Spaltung der Partei entstehen: Hier Vorstände – dort Basis, die Vorstände stehen dann ggf. nicht mehr für die Überzeugungen der Mehrheit der Parteimitglieder. Das war durchaus schon zu beobachten):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie darüber informieren, dass die Unterzeichner nach einem Kurzurlaub ein Schreiben eines Berliner Rechtsanwalts – Herrn Sascha Schoor – vom 21.06.2016 in der Post vorgefunden hat, in welchem Herr Schoor anwaltlich versichert, dass er von der AfD beauftragt worden wäre von der Unterzeichnerin Unterlassung von Mails/Schreiben an die Mitglieder der AfD zu verlangen. Eine Vollmacht lag dem Schreiben nicht bei.

Auch kann dem Schreiben nicht entnommen werden, ob es sich bei dem behaupteten Auftraggeber von Herrn Schoor um den Bundesvorstand der AfD handelt, es wurde im Schreiben aber der Anschein erweckt. Zudem kann dem Schreiben von Herrn Schoor nicht entnommen werden, welche konkrete Person bzw. welche konkreten Personen das angebliche Mandat erteilt hat bzw. erteilt haben.

Sollte es zutreffen, dass Herr Schoor vom Bundesvorstand der AfD oder von einzelnen Personen des Bundesvorstands der AfD beauftragt worden ist Anschreiben der Unterzeichnerin an die Mitglieder der AfD zu unterbinden, dann wäre das ein Skandal. Denn dies würde bedeuten, dass der Bundesvorstand oder einzelne Personen des Bundesvorstands Schreiben an die Mitglieder der AfD unterdrücken wollen, die aus Sicht des Bundesvorstands oder aus Sicht von einzelnen Personen des Bundesvorstands nicht erwünscht sind.

Eine rechtliche Handhabe für eine solche Forderung ist nicht ersichtlich.
Zwar können die Adressaten von der Unterzeichnerin selbstverständlich Unterlassung der Zusendung von Mails verlangen, wenn diese keine Mails wünschen. Die Entscheidung liegt allerdings in der inviduellen Entscheidungssphäre der einzelnen Adressaten. In diesem Fall sollte eine einfache Mail an die Unterzeichnerin ausreichen, damit die Adresse hier gelöscht wird. Soweit Herr Schoor mit seinem Schreiben den Eindruck hervorrufen will, dass Herr Schoor im Auftrag der AfD und gleichzeitig im Auftrag aller AfD-Mitglieder handelt, so hätte Herr Schoor eine entsprechende Legitimation vorlegen müssen, was nicht der Fall ist. Vielmehr zeigen zahlreiche positive Rückmeldungen der Adressaten zu den Mails der Unterzeichnerin, dass die Forderung von Herrn Schoor allenfalls von einem marginalen Teil der AfD-Mitglieder unterstützt wird. Deshalb stellt die Forderung von Herrn Schoor an die Unterzeichnerin mutmasslich eine Nötigung dar.

In diesem Zusammenhang soll noch erwähnt werden, dass der Rektor der Universität Freiburg Hans-Jochen Schiewer im Jahr 2011 gegenüber der Unterzeichnerin mit einer Unterlassungsklage unterlegen ist, mit welcher Herr Schiewer Mails der Unterzeichnerin an die Beschäftigten der Universität Freiburg unterbinden wollte (die sich auf die katastrophalen Verhältnisse im Bereich der Universitätsklinik Freiburg bezogen haben). Zuvor hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 10.01.2005 in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass sich eine Universität gem. § 206 StGB strafbar macht, wenn diese infolge einer Filterung von eingehenden Mails Mails an die Beschäftigten ausfiltert bzw. unterdrückt (1 Ws 152/04). Anders verhält sich die Sache, wenn gewerbliche Mails bzw. Produktwerbung verschickt wird, was vorliegend nicht der Fall ist.

Auf Anfrage kann das Anschreiben von Herrn Schoor als Scan zur Verfügung gestellt werden. Nach der freien persönlichen Meinung der Unterzeichnerin stellt das Schreiben von Herrn Schoor eine Parodie auf den gesetzlichen Anspruch der Mitglieder der AfD auf informationelle Selbstbestimmung dar. Es wäre interessant zu erfahren, ob Herr Schoor mit vergleichbaren Methoden bereits in anderen Fällen – in eigener Regie oder im Auftrag von Personen des Bundesvorstandes – Post an die AfD-Mitglieder unterdrückt hat (Bitte Infos an info@cybersenat.com).

Anscheinend will Herr Schoor die AfD zu einer Zensur-Partei machen.

Mit freundlichen Grüssen
S.W.

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