In seiner Heimat Tunesien sollte dem Massenmörder Haikel S. eigentlich der Prozess gemacht werden, weil er an Attentaten mit über 20 Todesopfern beteiligt war. Rechtzeitig setzte sich der Mörder ab – natürlich nach Deutschland. Aus seiner Sicht eine gute Wahl. Denn der Islamist steht offenbar unter dem Schutz der Bundesregierung.
Dabei lief es anfangs gar nicht gut für das Goldstück; er wurde zu Beginn diesen Jahres unter Terrorverdacht verhaftet. Haikel gehört dem IS an und wollte Deutschland in Form eines Anschlags bereichern. Das hessische Innenministerium und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erkannten eine „hochgradige Gefahr“, die von dem Terroristen ausging und verfügten die unmittelbare Abschiebung nach Tunesien. Diese Auslieferung sollte wegen der besonderen Gefahr als Einzelabschiebung, sprich Learjet, plus Wachpersonal erfolgen. In letzter Minute stellte der islamische Mörder einen Asylantrag. Trotz dessen Ablehnung erwirkte die Ausländerbehörde (!) einen Abschiebestopp.
In der Zwischenzeit wurde mit Tunesien verhandelt. Das Land erklärte sich bereit, auf die Todesstrafe für den Massenmörder zu verzichten und im Falle eines Schuldspruchs eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Das war der Ausländerbehörde nicht genug, weil Lebenslang in Tunesien exakt lebenslange Haft bedeutet. Es müsse in jedem Fall die Möglichkeit einer Verkürzung der Haftstrafe bestehen, um die Rechte des Mörders zu wahren! Das Amtsgericht Frankfurt folgte dieser witzigen Argumentation und so darf der Schlächter bis mindestens Mitte Januar 2018 die Sicherheit der Abschiebehaft genießen. [Weiterlesen]
Link-Spiegel: Warum ein Tunesier trotz Anschlagsbeteiligung nicht abgeschoben werden kann