Ein nach Afghanistan abgeschobener „Flüchtling“ muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, wie ein Justizsprecher am Mittwoch bekannt gab.
Der illegale „Flüchtling“ war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni 2017 gesetzeswidrig Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben.
Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung – er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen. Stattdessen müsse zuerst die Klage des Mannes final geprüft werden, bevor eine Entscheidung zu seiner Abschiebung gefällt wird.
Link Spiegel: Gericht: Abgeschobener Afghane muss unverzüglich zurückgeholt werden