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Januar 4, 2016

Merkel will Deutschland als demokratischen Nationalstaat abschaffen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Ihre politischen Verlautbarungen drängen den Schluß auf, daß Sie einen europäischen Bundesstaat anstreben und Deutschland als demokratischen Nationalstaat abschaffen wollen. Außerdem haben Sie durch die Legalisierung des verfassungswidrigen Islam den Weg für die Islamisierung Deutschlands geöffnet. Der Immigration nicht integrierbarer Anhänger des Islam setzen Sie keine Grenzen, was einen Austausch der deutschen Bevölkerung zur Folge haben wird.

Diese Schlußfolgerung wird durch Ihre mutmaßlichen Äußerungen auf der Bilderberger-Konferenz 2012 bestätigt (siehe http://lupocattivoblog.com/2014/07/04/geheim-dokument-die-zerschlagung-deutschlands-auf-alle-zeiten-hinaus-ist-programm/). Ich bitte hierzu um Ihre Stellungnahme, die im Internet unter www.fachinfo.eu/merkel.pdf veröffentlicht werden kann. Was haben Sie auf dieser Konferenz gesagt?Weiterlesen »Merkel will Deutschland als demokratischen Nationalstaat abschaffen

Die Ansicht des Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht!

  1. Grundlage jedes Rechtssystems ist, dass höhere Rechte nicht durch untergeordnete gebrochen werden können. So bricht Bundesrecht Landesrecht, europäisches Recht Bundesrecht und Völkerrecht europäisches Recht. In Art. 25 des „Grundgesetzes“ verpflichtet sich die „Bundesrepublik Deutschland“ Völkerrecht anzuerkennen und legt fest, dass dieses anderen Gesetzen vorgeht.
  2. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die vereinigten Staaten von Amerika, beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 1) (Deutschlandvertrag, BGBl. 1955 II S. 301).
  3. In besetzten Gebieten gilt völkerrechtlich die Haager Landkriegsordnung. In dieser ist geregelt, dass ein Staat seine Hoheitsgewalt erst nach der Schließung eines Friedensvertrages mit den Kriegsgegnern erlangen kann. Völkerrechtlich ist dieses Gesetz laut Art. 25 „GG“ demselben übergeordnet.
  4. Da Deutschland bis zum heutigen Tag (nicht zuletzt durch die Trennung) keinen Friedensvertrag geschlossen hat, gilt die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta).

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