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News 23.01.2017

News 23.01.2017

Leserbrief zum Artikel verschiedener Zeitungen: “Ein Fall für den Verfassungsschutz?”

Links: Epoch Times, Göttinger Tageblatt

Björn Höcke wird mal wieder „in der Luft zerrissen“, obwohl er nichts anderes gesagt hat als „Rudolf Augstein“ 1998, der damals schon das Mahnmal in Berlin als eine Erinnerung an eine fortwährenden Schande bezeichnete. SPD-Oppermann schreit „Nazi“ und auch SPD-Gabriel sagt, dass die AfD ein Sammelbecken für rechtsradikale Hetzer sei. Ich frage mich nur, wer hier eigentlich die Hetzer sind? Ist die Panik der SPD vor der nächsten Wahl jetzt schon ausgebrochen? Ich bin gespannt, welche Verleumdungen in den nächsten Monaten noch zu hören ein werden.

 


Björn Höcke – Reaktionen auf Dresdener Rede in Facebook

……der Rudolf Augstein ( ist das auch ein Nazi?)   hat 1998 geschrieben:

„Nun soll in der Mitte der wiedergewonnenen Hauptstadt Berlin ein Mahnmal an unsere fortwährende Schande erinnern. Anderen Nationen wäre ein solcher Umgang mit ihrer Vergangenheit fremd. Man ahnt, dass dieses Schandmal gegen die Hauptstadt und das in Berlin sich neu formierende Deutschland gerichtet ist. Man wird es aber nicht wagen, so sehr die Muskeln auch schwellen, mit Rücksicht auf die New Yorker Presse und die Haifische im Anwaltsgewand, die Mitte Berlins freizuhalten von solch einer Monstrosität.“     Rudolf Augstein (1998)    (Björn Höcke hat nichts anderes gesagt, aber er ist halt von der AfD)

Quelle —> http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7085973.html


Das Kopftuch wird von Ex-Muslim im LiveTV konfrontiert

https://youtu.be/TEB4c1d_Z-I         nur ca. 5 Minuten – richtig interessant


 

Ihr haltet euch für Patrioten? Zugehörig dem deutschen Volk? Dessen Interessen angemessen zu vertreten sind? Damit habt ihr die Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes verlassen und offenbart verfassungsfeindliche Tendenzen.

So seien Teile der Begründung zum Urteil über das(Nicht-)Verbot der NPD  zu lesen, sagen erste Kommentare zum Urteilsspruch. Falls sich das bestätigt, kommen womöglich schwere Zeiten auf euch und die AfD zu. Aber lest selbst:

„Die folgende Urteilsbesprechung soll einen Ausblick gewähren, was auf Grund dieses Urteils in den nächsten Jahren an Repressionen denkbar, möglich und nicht unwahrscheinlich ist.“ – Der von der Antragsgegnerin vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht.“

http://www.blauenarzisse.de/npd-urteil-ein-verheerendes-signal-an-alle-patrioten/

„NPD-Verbotsverfahren: BVerfG erhebt den Volkstod zum Verfassungsprinzip“

https://michael-mannheimer.net/2017/01/19/npd-verbotsverfahren-bverfg-erhebt-den-volkstod-zum-verfassungsprinzip/


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