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Wozu noch ein Grundgesetz

Wie Merkel, Roth und Co. das Volk hinters Licht führen

Heinz-Wilhelm Bertram

Immer dreister umgehen und missachten die Herrscher der Berliner Einheitsfront unser Grundgesetz. An der Spitze: Angela Merkel. Fröhlich folgen Claudia Roth, Heiko Maas und die angeschlossene Journalistenschar.
Die Liebe zwischen Angela Merkel, CDU, und Claudia Roth, Die Grünen, ist heftig. Und erfreut sich immer neuer Bezeugungen. Gar nicht oft genug kann Roth in den politischen Parleur-Runden versichern, wie sehr sie doch ganz bei der Bundeskanzlerin ist, wie das im politischen Plattitüdendeutsch heute so unschön heißt.

Das junge Glück hat sich an Merkels Vorsatz entfacht, notfalls auch viele Millionen »Flüchtlinge« ins Land zu holen; schließlich gibt es »keine Obergrenze«. Die Grünen sind verzückt, sind außer sich vor Glück.

Solch einen schrankenlosen Anarchismus hätten sie in ihren kühnsten Träumen nicht erwartet, als Merkel am 22. November 2005 zur Kanzlerin gewählt wurde.

Nicht mal in ihren eigenen Reihen hätten sie es gewagt, eine Migrationswaffe von solchem Potenzial zu zünden; wohl nur Cohn-Bendit hätte sich freudig als Kanonier für das Vorhaben gemeldet, den großen Austausch mit möglichst einem kurzen Schlag zu besiegeln.

Doch Merkel und Roth führen das deutsche Volk hinters Licht. Es erstaunt nicht, dass die Lückenpresse dies so gut wie gar nicht thematisiert. Aber es erstaunt beinahe, dass selbst ein Qualitätsmedium wie die Junge Freiheit recht verspätet – am 18. Dezember – darauf einging. »Wie Merkel das Volk täuscht« überschrieb das Blatt die stichhaltige Analyse von Rechtsanwalt Wolfgang Philipp aus Mannheim.

Unterirdisch: Wie Claudia Roth sich selbst disqualifizierte

Der mutmaßliche Auslöser für Philipps Diagnose lag schon etwas länger zurück. Es war wohl Roths Auftritt in der Münchner Runde am 1. Dezember gewesen, der damit endete, dass die Aufzeichnung der Peinlichkeit seither auf YouTube unter Überschriften wie »Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth kennt das Grundgesetz nicht« oder »Claudia Roth blamiert sich in der Münchner Runde bis auf die Knochen« zu bestaunen ist.

Roth war bei ihrem unterirdischen Auftritt nicht nur die ordinäre Keife, die sie bekanntermaßen vor der Kamera ist. Nein, dieses Mal legte sie ein Zeugnis fehlender Bildung ab, wie es einer Bundestagsvizepräsidentin nicht zusteht. Konkret: Roth wollte vom Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz, der 1993 vom Gesetzgeber eingefügt wurde, partout nichts wissen.

Zwar hatte der Gesetzgeber den früheren Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 – »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« – unangetastet gelassen. Doch der eingefügte Artikel 16a Absatz 2 Satz 1 beschränkte das Grundrecht auf Asyl drastisch.

Vereinfacht gesagt hat danach jeder Asylsuchende, egal ob er aus einem EU-Land oder aus einem anderen Drittstaat kommt, in dem Land einen Antrag auf Asyl zu stellen, das ihm auf seiner Suche nach Schutz als erstes Sicherheit und Freiheit im Sinne der Menschenrechte gewährt.

Hunderttausende »Flüchtlinge«, die in diesem Jahr nach Deutschland eingewandert sind, hätten damit nach dem Grundgesetz nichts in diesem Land zu suchen. Sie alle hätten – ohne Prüfung(!) – an der Grenze abgewiesen werden müssen.

Sozialistische Verschlimmbesserer biegen sich »ihr« Grundgesetz zurecht

Das aber verschweigt Frau Merkel der Öffentlichkeit. Nicht anders Frau Roth. Sie tun so, als würde die Verfassung sie zwingen, jeden »Flüchtling« aufzunehmen. Und alle machen mit. Zu Artikel 16a Abs. 2 Satz 1 schweigt mit Merkel und Roth die gesamte Berliner Parteieneinheitsfront.

Und mit ihr schweigen die Unterlassungs-, Unterschlagungs-, Lücken-, Desinformations- und Lügen-Medien – oder wie man sie noch nennen will. Sie führen das Volk hinters Licht, sie ziehen das Volk über den Tisch. Und damit den Bürgern das Geld aus der Tasche – für die horrenden Kosten der Flüchtlinge. Und dann wundert sich Claus Kleber vom ZDF allen Ernstes noch darüber, woher das Wort »Lügenpresse« kommt.

Nur zu gerne biegen sich sozialistische Verschlimmbesserer das Grundgesetz nach ihrem Gusto zurecht.

Einer von ihnen ist Volker Zastrow, Ressortleiter Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). In seiner Betrachtung »Die neue völkische Bewegung« vom 29. November versuchte er, die AfD als »völkische Bewegung« zu diskreditieren.

Zastrow versucht dabei, das Wort »völkisch« möglichst auf den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 zu reduzieren, der AfD also affinitiv eine auf Hass gegründete hetzende Grundmotivation anzudichten, ähnlich, wie sie die Nazis auf die Juden hegten. Das ist schon deshalb unsinnig, weil, wie wir an anderer Stelle bereits lesen konnten, die »Hetzer« stets oben sitzen.

Wie die FAS die AfD als »völkisch« geißelt

Um aber auf das Grundgesetz zurückzukommen: In Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes wird ganz konkret das »deutsche Volk« »als handelndes Subjekt des Staates« und in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 »als Träger der Staatsgewalt« genannt, wie der Jurist Friedrich Fröbel in seiner exzellenten Analyse schreibt.

Und das Bundesverfassungsgericht spricht ausdrücklich nicht von einer »beliebig zusammengewürfelten Bevölkerung«, wie der Historiker Kalheinz Weißmann feststellt, sondern von der »Einheit des deutschen Volkes als des Trägers des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechtes«. Dessen »Identität« sei unbedingt und dauerhaft zu erhalten.

Wir haben es also verfassungsrechtlich mit einem klar definierten völkischen Erhaltungsauftrag zu tun – den Zastrow uns vorenthält, um die AfD als möglichst vernichtungswürdig geißeln zu können.
Auch unterschlägt der FAS-Mann mit seinem lediglich auf das Dritte Reich bezogenen Begriff »völkisch«, dass es sehr wohl Widerstandsgruppen und nach 1945 etliche Politiker gab, die die Wörter »völkisch« oder »Volksgemeinschaft« ganz unverkrampft im politischen Alltag benutzten.

Sie wundern sich noch, wenn die Bürger rufen: »Wir sind das Volk!«

Dass die ideologisch motivierte Verengung von Begriffen zum Alltagswerkzeug linker Bevormunder gehört, beweist auch Heiko Maas, der sich »Bundesjustizminister« nennen darf. Ohne irgendeine Vorgabe von außen hat er sich eine ganz persönliche Bastelecke geschaffen, in der er gerne das Wort »Mörder« aus dem Paragrafen 211 Strafgesetzbuch (StGB) ausfräsen möchte. Er hält das Wort »Mörder« zur »Sprache der Nazis« zugehörig.

Was vor der Tatsache, dass das Grimmsche Wörterbuch »Mörder« als uraltes deutsches Wort ausweist, unhaltbar ist. Auch Maas verkürzt also ein sprachhistorisch uraltes Wort auf zwölf Jahre deutscher Geschichte.

Das ist typische Machart linksdrehender Herrschaftsmenschen. Sie biegen sich das Gesetz und das Grundgesetz so zurecht, wie es ihnen am besten in ihre zeitgeistige Ideologie passt. Dabei desinformieren sie und unterschlagen dem Volk Wahrheit und Wirklichkeit – und wundern sich auch noch, wenn dann die Bürger auf der Straße rufen: »Wir sind das Volk!«

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