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Wie Jörg Meuthen Parteimitglieder desavouiert

Noch vor wenigen Wochen betrachtete die Unterzeichnerin den AfD-Chef in Baden-Württemberg Jörg Meuthen als Glücksfall für die politische Landschaft. Denn Herr Meuthen erschien als klassischer Vertreter des Bildungsbürgertums, anlässlich der drei “Elefantenrunden”, welche dem Wahltermin im März 2016 vorausgingen, hatte Herr Meuthen die Angriffe der Altparteien souverän abgewehrt. Die Verhältnisse in Baden-Württemberg entsprechen in weiten Teilen den Verhältnissen in der Bundesregierung: Eine Opposition, welche diese Bezeichnung verdienen würde, existiert hier schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Der einzige Unterschied zwischen Landesregierung und Bundesregierung besteht darin, dass im Bundestag die Linke vertreten ist, die in Baden-Württemberg regelmässig an der Fünf-Prozent-Klausel scheitert. Entsprechende Hoffnungen haben viele Wähler in Baden-Württemberg in die AfD gesetzt. Der positive Eindruck von Herrn Meuthen hat sich inzwischen in Luft aufgelöst. Denn anscheinend fehlt Herrn Meuthen die Kompetenz und/oder der Wille die von den Altpartein betriebenen und für die Bevölkerung unzumutbaren Verhältnisse in der Justiz und in der Krankenversorgung zu thematisieren, geschweige denn auf deren Abhilfe hinzuwirken. Schlimmer noch, mehrere Vorfälle der letzten Monate – zu denen auch die Causa Wolfgang Gedeon zählen – führen zu der Annahme, dass Herr Meuthen Parteimitglieder als blosse Statisten seiner politischen Karriere betrachtet und diese hemmungslos aus dem Weg räumt, wenn diese irgendwie im Wege stehen könnten.

Im Einzelnen ist wie folgt vorzutragen:

  1. Causa Markus Frohnmaier
  2. 2. Causa Wolfgang Gedeon 3. Causa Frauke Petry
  3. Causa Markus Frohnmaier

Vor wenigen Wochen scheiterte Frau Roth vor dem Landgericht Köln und nachfolgend ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Köln mit einer Unterlassungsforderung, die sich gegen den Vorsitzenden der Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg Markus Frohnmaier wendete (Az. 15 W 14/16).

Dem Verfahren lag zugrunde, dass der 25jährige Jurastudent im ARD-Magazin “Kontraste” die Auffassung vertreten hatte, dass Frau Roth im Zusammenhang mit den medienbekannten Vorfällen in der Silvesternacht in Köln mittelbar mitvergewaltigt habe, weil Frau Roth zu den Leuten zähle, deren Politik die Vorfälle in Köln begünstigte habe (wo mehrere hundert Frauen von Ausländern bestohlen, sexuell belästigt und teilweise vergewaltigt wurden). Frau Roth sah sich durch die Meinungsäusserung von Herrn Frohnmaier beleidigt und verlangte von Herrn Frohnmaier, dass Herr Frohnmaier eine Unterlassungserklärung unterschreiben solle. Nachdem Herr Frohnmaier sich auf die Forderung nicht eingelassen hatte, machte Frau Roth ihre Forderung gerichtlich geltend. Das Landgericht Köln und nachfolgend das Oberlandesgericht Köln haben den Antrag von Frau Roth schlussendlich am 07.04.2016 abgewiesen, weil es sich bei der streitgegenständlichen Äusserung von Herrn Frohnmaier um eine zulässige Meinungsäusserung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG handelt.

In der Ausgabe vom 12.04.2016 titelte der Schwarzwälder Bote

„Claudia Roth unterliegt gegen AfD-Mann“

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-claudia-roth-unterliegt-gegen-afd-mann.a1b189c1-bea2-4149-ae03-9ddca4905767.html

Nach der eingangs erwähnten Sendung Kontraste hatte Maybrith Illner Herr Meuthen, Frau Roth und Herrn Strobl und andere Personen am 29.01.2016 zu zu einer Talksendung zum Thema Flüchtlingskrise geladen.

Frau Roth beklagte in der Sendung die oben genannten Meinungsäusserungen von Herrn Frohnmaier in der Sendung Kontraste und verlangte, dass Herr Meuthen sich für diese entschuldigen solle. Anstelle Frau Roth darauf hinzuweisen, dass diese sich direkt an Herrn Frohnmaier wenden solle, stellte Herr Meuthen Herrn Frohnmaier als jugendlichen Schwätzer dar und erklärte, dass die Äusserungen von Herrn Frohnmaier nach seiner Meinung nicht okay gewesen wären. Herr Frohnmaier selber zählte nicht zu den Gästen der Talksendung und konnte sich deshalb nicht äussern. Leider konnte sich Herrn Frohnmaier in der nachfolgenden Landtagswahl in seinem Wahlkreis gegen die grüne Kandidatin dann nicht durchsetzen, was möglicherweise der vorangegangenen Sendung bei Maybrith Illner und den herablassenden Äusserungen von Herrn Meuthen zu seiner Person geschuldet war. Das oben genannte Urteil des OLG Köln, welches Herrn Frohnmaier rehabilitierte, fiel dann erst in den Zeitraum nach der Landtagswahl.

Soweit die oben genannten Einlassungen von Herrn Meuthen in der Sendung von Frau Illner eventuell noch als Ausrutscher in einer Stresssituation in einer Talksendung verstanden werden konnten, so zeigen die aktuellen Vorgänge um Herrn Gedeon und Frau Petry, dass Herr Meuthen zugunsten seiner eigenen Profilierung anscheinend regelmässig das Ansehen von Pateimitgliedern in die Tonne tritt bzw. deren politische Karriere zu zerstören versucht.

  1. Causa Wolfgang Gideon

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Vorbringen in der vorangegangenen Mail Bezug genommen, die unten im Text nochmals angehängt wird. Herr Gedeon wird von der grün-schwarzen Landtagsfraktion und der zensierten Presse vorgeworfen, dass dieser sich in einem Buch antisemitisch geäussert habe. Herr Gedeon ist diesem Vorwurf entgegengetreten und hat dargelegt, dass er kein Antisemit sei, sondern lediglich ein Antizionist. Den Äusserungen, welche Herrn Gedeon in den Medien zur Last gelegt werden, können keine antisemitischen Ansichten entnommen werden. Auch wurde in der vorangegangenen Mail bereits vorgetragen, dass Antisemitismus und Antizionismus zwei unterschiedliche Dinge sind, bzw. dass die Zionisten innerhalb des Judentums eine radikale Unterströmung darstellen ebenso wie die Islamisten eine radikale Gruppe innerhalb der Muslims darstellen: Wer Islamisten kritisiert, ist noch lange kein Muslimhasser. Und wer Zionisten kritisiert, der ist noch lange kein Antisemit. Auch in diesem Zusammenhang hat sich Herr Meuthen – ebenso wie zuvor im Zusammenhang mit den Anwürfen von Frau Roth gegen Herrn Frohnmaier – nicht hinter das Parteimitglied gestellt, sondern hat von Herr Gedeon verlangt, dass dieser die Partei verlassen solle, was Herr Gedeon logischerweise unterlassen hat. Bezeichnenderweise hat sodann auch eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft ergeben, dass die Äusserungen von Herrn Gedeon juristisch unbedenklich sind.

Dennoch hat Herr Meuthen die Parteimitglieder Ende letzter Woche in einem Video dazu aufgerufen, Herrn Gedeon aus der Partei auszuschliessen. Herr Meuthen hat im Video den von den Grünen und der CDU und den zensierten Mainstream-Medien erhobenen Vorwurf wiederholt, dass Herr Gedeon anitsemitisches Gedankengut verbreiten würde, ohne dass Herr Meuthen auch nur ein einziges Beispiel nennen konnte. Schlimmer noch: Herr Meuthen vertritt im Video die Auffassung, dass Herr Gedon auch dann zwingend aus der Partei auszuschliessen sei, wenn die Äusserungen im Buch von Herrn Gedeon nicht antisemitisch wären, aber von der Bevölkerung so verstanden werden könnten.

Mit dieser Forderung macht Herr Meuthen sich zum Totengräber der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere zum Totengräber des grundgesetzlichen Anspruchs der Parteimitglieder auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Im Hinblick auf die sehr erstaunliche Logik von Herrn Meuthen muss in Zukunft anscheinend jedes Parteimitglied der AfD mit einem Ausschlussverfahren rechnen, wenn das Parteimitglied irgendetwas äussert oder in der Vergangenheit geäussert hat, was von der Mainstream Presse in eine antisemitische Äusserung umgedeutet werden könnte.

Anstelle auf den Ausschluss von Herrn Gedeon hinzuwirken, wäre es erforderlich gewesen in einer Pressemitteilung den Unterschied zwischen Antisemitismus und Zionismus zu erläutern. Denn eine Beschäftigung mit dem Thema Zionismus ist auch deshalb geboten, weil die aktuellen grossen politischen Probleme unmittelbar mit dem Zionismus verknüpft sind:

So beruht die Flüchtlingskrise in weiten Teilen auf den Kriegshandlungen des Islamischen Staates im Nahen Osten. Die Entstehung des Islamischen Staates basiert insbesondere auf dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA auf den Irak im Jahr 2003. Seinerzeit wurde die Bush-Regierung von der damaligen Oppositionsführerin im Deutschen Bundestag Angela Merkel unterstützt, welche die USA während einer USA-Reise im Jahr 2003 zu dem umstrittenen Angriff auf den Irak drängte anstelle mässigend auf die Bush-Regierung einzuwirken. Bilanz: Rund eine Million Tote, zahllose Witwen, Waisen, Verletzte, Traumatisierte usw. Die Nutzniesser waren die Banken, die an den Börsenumbrüchen verdienten, die Rüstungsindustrie und die Öl-Lobbysten, die sich infolge von dem Überfall auf den Irak ungehinderten Zugang zu den irakischen Ölquellen verschaffen konnten. Im weiteren Verlauf wurde Frau Merkel im Mai 2005 zum Bilderbergertreffen eingeladen und wenige Monate später mithilfe der Propaganda-Medien zur deutschen Bundeskanzlerin gewählt. Bei den Bilderbergen handelt sich um einen Zirkel von Personen aus dem Bereich der internationalen Hochfinanz und Wirtschaft. Der Name Bilderberger leitet sich von dem Namen des Hotels De Bilderberg in den Niederlanden ab, wo die Treffen in den Fünfzigerjahren ihren Anfang nahmen. Im vergangenen Jahr sorgte Frau Merkel für Schlagzeilen, weil der BND unter der unmittelbaren Aufsicht von Frau Merkel respektive unter der Aufsicht des Bundeskanzleramtes für die NSA Politiker und Firmen und andere Personen in Deutschland und Europa ausspioniert hatte. Bezeichnenderweise hatte Frau Merkel es nach Auffliegen der von ihr zu verantwortenden Spionagepraktiken dem Parlamentarischen Kontrollgremium verwehrt Einsicht in die Dokumente zu nehmen und hat das gesetzeswidrige Zurückhalten der Unterlagen damit begründet, dass die USA ihr hierzu keine Erlaubnis erteilt hätten. Die amerikanische Regierung wiederum wird von der Federal Research Bank (FED) regiert an deren Spitze die zionistischen Rothschilds stehen. Bezeichnenderweise verbringen die Rothschilds ihre Hochzeitsnacht im Weissen Haus vgl.

https://www.youtube.com/watch?v=uNr4hQiFHMo

Die Flüchtlingskrise ist einerseits auf die von den USA zu verantwortenden Kriegshandlungen im Nahen Osten zurückzuführen sowie zudem auf die Tatsache, dass den internationalen Hilfsorganisationen, welche Kriegsflüchtlinge im Nahen Osten betreuen, die finanziellen Mittel ausgingen. Die Flüchtlingswelle, die letztes Jahr über Europa hereinbrach, hätte mühelos verhindert werden können, wenn Deutschland und die anderen EU-Staaten die vom Bundesentwicklungsministerium empfohlenen 10 Milliarden Soforthilfe an die Hilfsorganisationen beschlossen und angewiesen hätten. Erst im Februar 2016 fand eine Konferenz der Geberländer in London statt, die aber wiederum keine ausreichenden Hilfszahlungen beschlossen und angewiesen haben. In Anbetracht der Kosten, welche die Umsiedlung und Unterbringung und Versorgung von Millionen Flüchtlingen in Europa erfordern, ist unter rationalen Gesichtspunkten unverständlich, warum die von den Flüchtlingshilfswerken verlangte Summe nicht schon längst angewiesen wurde.

Sogar dann, wenn Deutschland die Summe alleine aufbringen würde, wäre die Überweisung dieser Hilfszahlung immer noch weitaus wirtschaftlicher als wie die von Frau Merkel (und Herrn Juncker usw) betriebene Umsiedlung der Flüchtlinge nach Europa. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Umsiedlung der Flüchtlinge nicht auf humanitären Gründen beruht, sondern sachfremden Zwecken dient, deren Darlegung an dieser Stelle zu sehr ausufern würde. Es sollte nur in Kürze darauf hingewiesen werden, dass die Krisensituation in Deutschland und im Nahen Osten es erfordern die Ursachen zu analysieren und zu thematisieren anstelle diejenigen Personen aus der Partei auszuschliessen, die Ross und Reiter beim Namen nennen. Natürlich handelt es sich bei Themen, die sich auf das Judentum und den Nationalsozialismus beziehen um hochsensible Themen, die achtsam erörtert werden müssen. Dies kann aber kein Anlass sein Tatsachen auszublenden, die für eine realistische Einschätzung und Entwicklung der politischen Lage von Bedeutung sind.

  1. Causa Frauke Petry

Vor wenigen Tagen berichteten die Medien, dass Herr Meuthen, Herr Gauland und Herr Höcke zu einer Pressekonferenz geladen hatten, die dazu dienlich war das öffentliche Ansehen von Frau Petry zu zerstören. Denn Herr Meuthen und Koll. unterstellten, dass Frau Petry nicht über die erforderliche Kompetenz als Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl verfügen würde. Eine sachliche Begründung für diese Auffassung wurde nicht bekannt. Unklar blieb auch, warum die drei Herren ihre Meinung mithilfe der Medien in die Welt hinausposaunt haben anstelle dieses sensible Thema intern zu klären.

Auf einen weiteren Kommentar zum Verhalten des Trios kann verzichtet werden.

Ich nehme an, dass Frau Petry sich von den haltlosen Anwürfen nicht beeindrucken lässt.

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