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Plünderung der BRD: Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

Gesehen bei Politaia:

Seit 50 Jahren sind nach dem “Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen” in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert – auch die Eltern.

Nach dem “Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen”, das am 30.4.1964 in Kraft getreten ist, sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Bisher wurde das Abkommen nicht verändert oder außer Kraft gesetzt.

Anders formuliert: “In diesem Abkommen ist festgelegt, dass jeder türkische Mitbürger, der hier in Deutschland Sozialbeiträge leistet, alle seine Verwandten, lebend in der Türkei, mit versichert hat. (Es geht um die Krankenversicherung). Wer zu seinen Verwandten gehört, bestimmt die türkische Regierung. Und die sagt, auch die Eltern gehören dazu.” (Quelle hier)

Auch Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro sind dem Abkommen beigetreten (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968).

https://www.youtube.com/watch?v=TCoQG6xyWDE

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