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Die EU führte die Todesstrafe wieder ein

Schon vergessen? Von Michael Grandt

Durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union ist das Töten von Menschen bei Aufständen erlaubt. »Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr«, sagte dazu der Staatsrechtler Prof. (em.) Karl Albrecht Schachtschneider.

Nennenswerte Reaktionen oder einen Aufschrei in der Mainstream-Presse gibt es in Bezug auf diesen skandalösen Umstand bis heute nicht. Auch nicht von unseren »Gutmenschen-Politikern«, die ansonsten ja so bedacht auf die Einhaltung der Menschenrechte sind. Aber offensichtlich gilt dies nur, wenn man mit dem Finger auf andere zeigen kann.

Doch es ist Fakt: Die Todesstrafe kann in der EU wieder eingeführt werden und auch auf Demonstranten darf im Krisenfall scharf geschossen werden. http://gewalt-notruf.eu/index.html/index.php/die-eu-fuehrte-die-todesstrafe-wieder-ein

Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor und Staatsrechtler, der auch eine Klage gegen den europäischen Lissabon-Vertrag eingebracht hatte, erläuterte diese Ausführungen bei Focus Money

»Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen ›Erläuterungen‹ und deren ›Negativdefinitionen‹ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten ›Erläuterungen‹, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.«

Auf die Frage, ob den Politikern denn bewusst gewesen sei, was sie da beschließen, antwortete Schachtschneider: »Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern (…) Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.«

Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Der gesamte Text der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten kann an dieser Stelle eingesehen werden.

http://info.kopp-verlag.de/news/schon-vergessen-die-eu-fuehrte-die-todesstrafe-wieder-ein.html

 

Weitere Links: diese sind nur eine kleine Auswahl, sie können aber fast unbegrenzt weitergeführt werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

http://www.eu-vertrag-stoppen.de/rechtsstaat/recht.html

http://juergenelsaesser.wordpress.com/2009/08/27/eilt-lissabon-vertrag-ermoglicht-todesstrafe/

http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4

 

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